Unternehmensrecht

Bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens ist eine Vielzahl von Umständen zu beachten, die über das Unternehmen und dessen Preis hinausgehen.

Es ist die immobilienrechtliche Seite zu beachten, also ob Sie das Unternehmen auf Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrages oder in Ihrem eigenen Objekt als Eigentümer betreiben. Weiters ist die baurechtliche und gewerberechtliche Seite des Objektes zu überprüfen, ob eine Baubewilligung besteht und der Bauzustand des Geschäftslokals mit der Baubewilligung bzw. der Betriebsanlagengenehmigung übereinstimmt.

Es ist weiters die unternehmensrechtliche und gesellschaftsrechtliche Seite zu berücksichtigen, ob Sie das Unternehmen allein oder mit weiteren Gesellschaftern betreiben wollen und in welchem Umfang Sie eine persönliche Haftung trifft. Auch ist zu überprüfen, ob Sie eine Gewerbeberechtigung und damit einen entsprechenden gewerberechtlichen Geschäftsführer benötigen. Besteht an diesem Standort bereits ein Unternehmen, das Sie übernehmen wollen, sind diesbezüglich vertragliche Regelungen zu treffen und Haftungsrisken abzuklären.

Wir sind spezialisiert auf die Gründung und Übernahme von Unternehmen und beraten Sie gerne in sämtlichen Bereichen.

Unsere Leistungen:

  • Errichtung von Unternehmenskaufverträgen, Bestand- und Eigentumsverträgen
  • Umfassende rechtliche Beratung
  • Ableitung zur Erlangung von Förderungen, etwa bei Neugründungen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Vertretung bei Gerichtsstreitigkeiten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner