Gesellschafts-, Unternehmens- & Privatstiftungsrecht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung von Start-up-Unternehmen
  • Beratung bei Gesellschaftsgründungen
  • Beratung von Gesellschaftsorganen, insbesondere zu haftungsrechtlichen Fragen
  • Beratung zu Rechtsfragen der Kapitalerhaltung (Einlagenrückgewähr) und des Anfechtungsrechts
  • Beratung von Privatstiftungen und deren Organen sowie von Stiftern und Begünstigten
  • Beratung bei Anteils- und Unternehmenskaufverträgen
  • Beratung zu Rechtsfragen der Unternehmensnachfolge
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