Ehe-, Partner- und Familienrecht

Im Privatleben kommt dem Rechtsfrieden eine besondere Bedeutung zu. Daher ist es gerade in diesem Bereich wichtig, klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, die dann im Ernstfall zu einer sachgerechten Lösung führen. Neben der Ehe und gesetzlichen Partnerschaft gibt es immer mehr Lebensgemeinschaften, die als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar sind. Daher ist hier das Bedürfnis nach ausgewogenen vertraglichen Regelungen bei den unterschiedlichen Gestaltungen von Lebensgemeinschaften besonders groß (wie z.B. im Wohnrecht, im Erbrecht, bei der Vermögensverteilung im Trennungsfall, gemeinsame Obsorge bei Kindern etc.).

Unsere Leistungen: außergerichtlich und gerichtliche Beratung und Vertretung

  • Regelung von Rechtsfolgen bei Trennung oder Scheidung
  • Klärung von Unterhalts-, Obsorgerechts- und Besuchsrechtsfragen
  • Adoption
  • Gewalt in der Familie
  • Mediation
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