Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
  • Beratung zur Nachlass- und Vermögensübergabe
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
  • Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
  • Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
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