Erbrecht

Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei der Errichtung und Änderung Ihres Testamentes und stehen Ihnen für sämtliche rechtliche und steuerrechtliche Fragen zur Verfügung (z.B. gibt es pflichtteilsberechtigte Erben, welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben, kann ich jemanden enterben, welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen). Sollten Sie in einem Testament letztwillig bedacht oder gesetzlicher Erbe sein, so wickeln wir für Sie die Verlassenschaft bei Gericht ab bzw. vertrete Sie im Verlassenschaftsverfahren.

Unsere Leistungen:

  • Erstellen eines Testamentes
  • Beratung in erbrechtlichen Fragen
  • Vertretung vor Gericht bei Verlassenschaftsstreitigkeiten
  • Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens als Erbenmachthaber
  • Mediation
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