Strafrecht

„Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist“ (Art 6 (2) EMRK).

Bereits die kleinste Unvorsichtigkeit wie z.B. Verwicklung in einem Verkehrsunfall oder ein Sportunfall mit Verletzten kann zu einem Strafverfahren führen.

RA Dr. Heinz Meller hat bereits 1986 gemeinsam mit einem Richter des Obersten Gerichtshofes im Strafrecht das im Manz-Verlag erschiene Buch „Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung“ verfasst, das als Standardwerk 2016 bereits in der vierten Auflag erschien. Das Thema dieses Buches ist die richtige Verfassung von Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile erster Instanz.

Wir vertreten Sie gerne bei sämtlichen Verfahren vor der Polizei und dem Gericht und begleiten Sie zu den Vernehmungen. Zur Verfahrensvorbereitung nehmen wir für Sie Akteneinsicht und bereite Sie ausführlich auf das Verfahren vor. Weiters beraten wir Sie wie Beweise gesichert werden können und welche Urkunden und Unterlagen für Beweiszwecke benötigt werden.

Als Geschädigte haben Sie das Recht, sich an das Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Wir bereiten für Sie sämtliche Anträge vor und vertreten Sie auch in diesem Verfahren.

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