Ehe- & Familienrecht

Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen während aufrechter Ehe oder Partnerschaft
  • Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen nach Aufhebung von Lebensgemeinschaften
  • Errichtung von Eheverträgen oder Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften
  • Beratung und Vertretung bei der Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen
  • Beratung und Vertretung bei strittigen Ehescheidungen
  • Beratung zum Ehegatten- und zum Kindesunterhalt
  • Beratung zur Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren)
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