Arbeits- und Sozialrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber (Arbeitsvertrag) und die daraus resultierenden Rechte und Pflichte wie z.B. die Arbeits- und Entgeltspflicht, Treue- und Fürsorgepflicht, die vor- und nachvertraglichen Beziehungen (z.B. Vertragsanbahnung, Zeugnispflicht, Wettbewerbsverbot) sowie allfällige deliktische Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z.B. Ersatzpflichten bei Schädigung von Eigentum).

Zum Arbeitsrecht gehören aber auch die aus der Arbeitssituation entstehenden Konflikte zwischen dem die Arbeit ausführenden, dem die Arbeit Leitenden und den Arbeitskollegen (z.B. Mobbing).

Das Sozialrecht umfasst Rechtsvorschriften, die für verschiedene Lebenssituationen, wie Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit, Vorsorge treffen. Kernbereich ist die Sozialversicherung wie z.B. die Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.

Unsere Beratungs- und Betreuungsschwerpunkte sind:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführungs- und Vorstandsverträgen
  • Kündigung und Entlassung
  • Prozesse vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • Mobbing Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeitrecht
  • Mediation
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