Gesellschafts-, Unternehmens- & Privatstiftungsrecht
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Beratung von Start-up-Unternehmen
- Beratung bei Gesellschaftsgründungen
- Beratung von Gesellschaftsorganen, insbesondere zu haftungsrechtlichen Fragen
- Beratung zu Rechtsfragen der Kapitalerhaltung (Einlagenrückgewähr) und des Anfechtungsrechts
- Beratung von Privatstiftungen und deren Organen sowie von Stiftern und Begünstigten
- Beratung bei Anteils- und Unternehmenskaufverträgen
- Beratung zu Rechtsfragen der Unternehmensnachfolge