Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
- Beratung zur Nachlass- und Vermögensübergabe
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
- Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
- Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren