Ehe- & Familienrecht
Zu unseren Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen während aufrechter Ehe oder Partnerschaft
- Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen nach Aufhebung von Lebensgemeinschaften
- Errichtung von Eheverträgen oder Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften
- Beratung und Vertretung bei der Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen
- Beratung und Vertretung bei strittigen Ehescheidungen
- Beratung zum Ehegatten- und zum Kindesunterhalt
- Beratung zur Vermögensaufteilung (Aufteilungsverfahren)