Honorar
Verrechnung
Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie über die Kosten unserer anwaltlichen Vertretung aufzuklären. Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten ist für viele Menschen ohne juristische Ausbildung sehr undurchsichtig und besteht oftmals die Befürchtung, am Ende der anwaltlichen Tätigkeit mit unbekannten Kosten konfrontiert zu werden. Viele Menschen kontaktieren aus diesem Grund keinen Rechtsanwalt, obwohl eine rechtliche Vertretung dringend notwendig wäre.
Wir bieten unseren Mandanten individuelle und flexible Honorarvereinbarungen an:
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nach Stundensatz oder auf Basis einer pauschalen Honorarvereinbarung.
Rechtsanwaltstarifgesetz: Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, werden unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) verrechnet. Dieser Tarif regelt detailliert, welche Kosten bei einem bestimmten Streitwert für einzelne Leistungen verrechnet werden.
Stundensatzhonorar: Vor allem in außergerichtlichen Angelegenheiten rechnen wir unser Honorar regelmäßig nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. Der Stundensatz ist von der Komplexität des Mandats abhängig und wird individuell vereinbart. Zusätzlich kann eine Kostengrenze vereinbart werden.
Autonome Honorarkriterien der österreichischen Rechtsanwälte: Falls unsere Mandanten eine rechtliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wünschen, besteht die Möglichkeit der Verrechnung nach Einzelleistungen auf Grundlage der Autonomen Honorarkriterien (AHK).
Wir ersuchen Sie weitere Informationen der Broschüre »Mein Recht ist kostbar« des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags zu entnehmen.
Vollmacht
Unsere Kanzlei arbeitet auf Grundlage der beiliegenden Vollmacht und der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag empfohlenen Auftragsbedingungen.